Am 9. Oktober hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung den “Bau-Turbo“, also den neuen Paragraphen § 246e des Baugesetzbuches (BauGB), als Teil eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Das Gesetz wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der nach aktueller Experten-Einschätzung indessen nicht zustimmungspflichtig ist, und soll Anfang 2026…
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