Politik

ZIA: Vorschlag der EU-Kommission ermöglicht gezielte Dekarbonisierung des Gebäudebestands

Berlin, 24.11.2025

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßt den jüngst vorgestellten Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR). Die Reform ist ein wichtiger Schritt, um Investitionen gezielt für die Dekarbonisierung des Immobilienbestands zu mobilisieren und könnte so ein maßgeblicher Hebel für die Klimaziele im Gebäudesektor werden.

Vorgesehen ist eine grundlegende Neustrukturierung des Nachhaltigkeitsreportings für Investmentfonds: Anstelle der bisherigen Offenlegungspflichten nach Art. 8 und 9 sollen künftig drei eindeutige ESG-Produktkategorien mit klaren Mindestkriterien gelten. Das macht die Nachhaltigkeitsziele von Fonds für Anleger deutlich nachvollziehbarer.

Besonders spannend ist die Einführung einer eigenen Transformationskategorie, die einen entscheidenden Beitrag zur Dekarbonisierung des energieineffizienten Immobilienbestands leisten könnte: Sie ermöglicht es, gezielt Kapitalströme in Immobilienfonds zu lenken, die sich auf die Sanierung von Bestandsgebäuden konzentrieren. „Gerade diese neue Transformationskategorie ist ein echter Hebel für unsere Branche“, sagt Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA. „Sie eröffnet die Chance, das Kapital dorthin zu lenken, wo sie den größten Klimanutzen bringen: in die Sanierung des bestehenden Gebäudebestands.“

Schöberl begrüßt zudem die geplante Vereinfachung der Berichtspflichten: „Besonders die Abschaffung des komplexen Berichts über die „Principle Adverse Impacts“ (PAIs) auf Unternehmensebene sowie die deutliche Vereinfachung der produktbezogenen Informationspflichten sind begrüßenswert – das bedeutet weniger Bürokratie und weniger Aufwand. Wichtig bleibt, dass ausreichend Übergangsfristen geschaffen werden, damit die Umstellung reibungslos gelingt.“

Mit ihrem Vorschlag hat die Kommission einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht. Jetzt kommt es darauf an, dass er im Gesetzgebungsverfahren konsequent weiterverfolgt wird – und zwar so, dass Klimaziele und Wettbewerbsfähigkeit im Einklang bleiben. Entscheidend wird sein, dass die Reform nicht nur für rechtliche Klarheit sorgt, sondern auch praktikable Lösungen für die Immobilienbranche bietet.