Schönheitsreparaturen lassen sich steuerlich leichter geltend machen
Bundesfinanzministerium präzisiert steuerliche Behandlung von Gebäudeinvestitionen / Neu sind klare Abgrenzungen zwischen Ausgaben zum Erhalt der Immobilie sowie bei Anschaffung oder Bau / Die Bündelung von Modernisierungsarbeiten kann Steuerlast minimieren
