Expertenkreis der Hamburger Energielotsen: Solargründächer ab 2027: Rechtliche Anforderungen und praktische Beispiele in Hamburg
Dienstag, 2.Juni 2026 |
16:00 -
18:00
Ab dem 1. Januar 2027 schreibt das Hamburgische Klimaschutzgesetz (§16 HmbKliSchG) eine Solargründachpflicht für Neubauten und Bestandsgebäuden bei Dachsanierungen vor. Damit wird Hamburg bundesweit Vorreiter bei der Kombination von Photovoltaik und Dachbegrünung. Ziel ist es, Klimaschutz und Klimaanpassung intelligent zu verbinden: Solargründächer erzeugen erneuerbare Energie, verbessern das Mikroklima, reduzieren Hitze und Starkregenfolgen und fördern die Biodiversität.
Der Expertenkreis stellt die rechtlichen Anforderungen vor: Welche Vorgaben gelten ab 2027? Ergänzend zeigen Praxisbeispiele aus Hamburg, wie die doppelte Nutzung von Dachflächen funktioniert und welche technischen Lösungen sich bewährt haben.
Programmablauf
16:00 Uhr
Begrüßung und Einführung | Lars Beckmannshagen, ZEBAU GmbH
16:10 Uhr
Clever kombiniert: wie erneuerbare Energien und Grünplanung zusammenpassen | Jan Pastoors, Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft (BUKEA), Amt für Naturschutz und Grünplanung
16:35 Uhr
Grün und PV: Ein Beispiel einer besonderen Dachlandschaft im Wohnungsbau | Remiqiusz Mudlaff, MUDLAFF & OTTE Architekten PartGmbB
17:15 Uhr
Das Energiedach: Systemlösungen und Anwendungsbeispiele | Stefan Ruttensperger, Bereichsleiter SOPREMA Gründach
18:00 Uhr
Ende der Veranstaltung
