Gericht beendet jahrelange Beschränkungen für den RDM
Der Ring Deutscher Makler Landesverband Berlin und Brandenburg e.V. (RDM) hat einen entscheidenden juristischen Erfolg gegen den Immobilienverband Deutschland (IVD) erzielt. Über Jahre hinweg waren die verbliebenen RDM-Verbände nach der Verbandsfusion von VDM und RDM zum IVD im Jahr 2005 durch vertragliche Regelungen nur eingeschränkt handlungsfähig und in ihrer Tätigkeit regional begrenzt.
Das Landgericht Berlin hat vom 19.03.2026 festgestellt, dass diese Vereinbarungen gegen das Kartellrecht verstoßen und daher nichtig sind. Mit anderen Worten: Der RDM ist damit wieder uneingeschränkt bundesweit handlungsfähig.
Der Vorsitzende Markus Gruhn erklärt hierzu:
„Das ist ein überfälliger Schritt zurück zu fairem Wettbewerb. Der Versuch, den RDM über Jahre hinweg strukturell zu beschränken, ist gescheitert. Jetzt können Makler und Hausverwalter aus ganz Deutschland wieder Mitglied bei uns werden.“
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass der IVD den Rechtsweg weiter ausschöpfen und insbesondere Berufung einlegen wird. Aus Sicht des RDM bestehen jedoch keine Zweifel daran, dass die Entscheidung auch in der nächsten Instanz Bestand haben wird.
