Politik | Wohnimmobilien

Bundestag erhält Weiterbildungspflicht – ein klares Signal für Qualität, Verbraucherschutz und professionelle Immobilienverwaltung

Der Deutsche Bundestag hat beim Bürokratierückbaugesetz die entscheidende Korrektur des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bestätigt. Die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter bleibt erhalten. Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV Deutschland) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich und bedankt sich bei den Parlamentariern. Sie schützen damit weiterhin einen zentralen Qualitätsstandard in einer Branche, die Verantwortung für Millionen Wohnungen, erhebliche Vermögenswerte und das Zuhause vieler Menschen trägt.

Berlin, 12.06.2026
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