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EEG-Reform droht Energiewende im Mehrfamilienhaus auszubremsen

GdW warnt vor Kostenfalle für Wohnungsunternehmen und Mieter / Gebäude-Photovoltaik braucht verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen

Berlin, 23.07.2026

Die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2027 droht den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern erheblich zu erschweren. Der Ausstieg aus der verlässlich vergüteten Einspeisung, neue Direktvermarktungspflichten und pauschale Einspeisebegrenzungen könnten zahlreiche Mieterstrom- und Vor-Ort-Versorgungsmodelle unwirtschaftlich machen.

Damit gerät die Energiewende in der wichtigsten Wohnform Deutschlands unter Druck. Rund 44 Millionen Menschen leben zur Miete. Anders als Eigenheimbesitzer können sie in der Regel nicht selbst entscheiden, ob eine Photovoltaikanlage installiert wird und sie günstigen Solarstrom vom eigenen Dach nutzen können.

„Die Energiewende darf nicht an den Dächern der Mehrfamilienhäuser vorbeigehen. Mieterinnen und Mieter müssen genauso von günstigem Solarstrom profitieren können wie Menschen im eigenen Haus“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Mehrfamilienhäuser funktionieren anders

Photovoltaikanlagen auf vermieteten Mehrfamilienhäusern sind deutlich komplexer als Anlagen auf Einfamilienhäusern. Planung, Messung, Abrechnung und Betrieb verursachen höhere Kosten. Zudem nehmen nicht automatisch alle Haushalte an einem Mieterstrommodell teil, da die freie Wahl des Stromanbieters bestehen bleibt.

Wie viel Solarstrom vor Ort genutzt werden kann, hängt deshalb von wechselnden Faktoren ab: der Zahl der teilnehmenden Haushalte, Mieterwechseln, unterschiedlichen Verbrauchsprofilen sowie dem Betrieb von Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und Speichern.

Die Vergütung des nicht im Gebäude verbrauchten Überschussstroms ist daher ein zentraler Bestandteil der Wirtschaftlichkeit. Bei Mehrfamilienhäusern können 30 bis 50 Prozent der erzeugten Strommenge ins öffentliche Netz fließen. Nach Ablauf der geplanten Übergangsfristen blieben dafür jedoch vielfach nur die Direktvermarktung oder eine unentgeltliche Einspeisung.

Mieterstromzuschlag reicht nicht aus

Gerade für kleinere Anlagen ist die Direktvermarktung bislang keine tragfähige Alternative. Kleine Reststrommengen sind für Direktvermarkter wenig attraktiv. Für die Anlagenbetreiber entstehen zugleich zusätzliche Kosten für Vermarktung, Messung, Bilanzierung und Abrechnung.

Auch der weiterhin vorgesehene Mieterstromzuschlag löst das Problem nicht. Er wird ausschließlich für den Strom gezahlt, der tatsächlich an teilnehmende Mieterhaushalte geliefert wird. Die unvermeidbaren Überschussmengen bleiben unberücksichtigt.

„Wer Photovoltaik auf Wohngebäuden ausbauen will, darf den unvermeidbaren Überschussstrom nicht faktisch entwerten. Eine Anlage kann nicht nur dann wirtschaftlich sein, wenn jede erzeugte Kilowattstunde jederzeit im Gebäude verbraucht wird“, so Gedaschko.

Pauschale Abregelung verhindert sinnvollen Ausbau

Zusätzlichen Druck erzeugt die geplante Begrenzung der Einspeiseleistung bestimmter Gebäude-PV-Anlagen auf 50 Prozent der installierten Leistung. Die dauerhafte Kappung könnte auch dann gelten, wenn eine Anlage bereits digital messbar, fernsteuerbar und damit grundsätzlich netzdienlich steuerbar ist.

Die Folge wären Fehlanreize: Geeignete Dachflächen könnten ungenutzt bleiben, Anlagen gezielt kleiner dimensioniert oder Speicher allein zur Vermeidung der Abregelung eingebaut werden. Speicher sind jedoch nicht in jedem Gebäude technisch und wirtschaftlich sinnvoll. An die Stelle pauschaler Kappungen muss deshalb eine flexible und am tatsächlichen Netzzustand orientierte Steuerung treten.

Tausende geplante Anlagen stehen auf dem Spiel

Welche Dimensionen die Reform erreichen kann, zeigt das Beispiel eines großen Wohnungsunternehmens mit rund 120.000 verwalteten Wohnungen. Für die klimaneutrale Transformation seines Bestands plant das Unternehmen rund 8.000 Photovoltaikanlagen mit insgesamt etwa 140 Megawatt Leistung. In Kombination mit Wärmepumpen könnten bis zu 40.000 Mieterstromkunden versorgt werden.

Die Wirtschaftlichkeit beruht auf zwei Säulen: dem Verbrauch des Solarstroms durch Haushalte und Wärmepumpen sowie der Vergütung der nicht vor Ort nutzbaren Strommengen. Fällt diese zweite Säule weg, wäre die flächendeckende Umsetzung kaum noch wirtschaftlich darstellbar.

Regulatorischer „perfekter Sturm“

Parallel könnten weitere regulatorische Veränderungen die dezentrale Energieversorgung schwächen. Höhere fixe Netzentgeltbestandteile im Zuge der Strom-Netzentgeltreform AgNes würden möglicherweise den Preisvorteil von Mieterstrom und lokal erzeugtem Strom verringern.

Hinzu kommt die rechtliche Unsicherheit bei sogenannten Kundenanlagen nach Entscheidungen von EuGH und BGH. Betroffen sind insbesondere gebäude- und quartiersübergreifende Modelle, über die Solarstrom an Mieterinnen und Mieter geliefert und für Wärmepumpen genutzt werden kann.

Gleichzeitig gelten in mehreren Bundesländern bereits Solarpflichten bei Neubauten oder umfassenden Dachsanierungen. Wohnungsunternehmen müssten damit Photovoltaikanlagen errichten, während die wirtschaftlichen Grundlagen für ihren Betrieb geschwächt werden. Nicht refinanzierbare Kosten würden den Spielraum für bezahlbares Wohnen und weitere Klimaschutzinvestitionen einschränken.

„Eine Solarpflicht ohne tragfähiges Geschäftsmodell wird zur Kostenfalle. Die Politik kann nicht auf der einen Seite Photovoltaik verlangen und auf der anderen Seite Einspeisung, Mieterstrom und Vor-Ort-Versorgung unwirtschaftlich machen“, sagt Gedaschko.

Gebäude-Photovoltaik gezielt absichern

Gebäude-Photovoltaik muss als eigenständige Säule der Energiewende behandelt werden. Sie spart Flächen, erzeugt Strom unmittelbar am Verbrauchsort, unterstützt Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur und ermöglicht Mieterinnen und Mietern die Teilhabe an der Energiewende.

Für Photovoltaikanlagen auf Mehrfamilienhäusern muss deshalb eine angemessene Vergütung der Überschusseinspeisung erhalten bleiben, bis flächendeckend wirtschaftliche Direktvermarktungsangebote verfügbar sind. Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung dürfen nicht gegenüber dem Eigenverbrauch selbstnutzender Eigentümer benachteiligt werden.

Pauschale Einspeisebegrenzungen müssen durch eine digitale, flexible und netzbezogene Steuerung ersetzt werden. Leistungsgrenzen und Übergangsfristen sind so auszugestalten, dass Anlagen nach Dachpotenzial, Verbrauch und Netzdienlichkeit geplant werden können – und nicht nach regulatorischen Schwellenwerten. Für Kundenanlagen und Quartiersmodelle ist zudem schnellstmöglich Rechtssicherheit notwendig.

Nur wenn Klimaschutz, Investitionsfähigkeit und bezahlbares Wohnen gemeinsam berücksichtigt werden, kann die Energiewende im Mehrfamilienhaus gelingen.