Umsatzsteuer-Option bei Grundstücksverkäufen wird eingeschränkt
- Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt eine Umsatzsteuer-Option bei Grundstücksverkäufen nur noch im notariell beurkundeten Kaufvertrag an - DHPG empfiehlt eine Prüfung der umsatzsteuerlichen Folgen und deren Berücksichtigung vor Abschluss des Kaufvertrages