Politik

Offenlegungsverordnung: EU zwingt Kapitalverwaltungsgesellschaften zu mehr Transparenz beim Thema Nachhaltigkeit (ESG)

- Verordnung muss ab 10. März 2021 angewendet werden - Nicht-ESG-konforme Finanzprodukte müssen als solche gekennzeichnet werden - Informationen zu ESG müssen auch in die Zeichnungsunterlagen - Strengere Vorgaben für Fonds, die einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten

22.07.2020
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