Bundestag beschließt Angemessenheitsregelung für Honorare von Ingenieur- und Architektenleistungen
Der Bundestag hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.