Neue Provisionsregelung: Auswirkungen auf Makler, Käufer und Verkäufer
Am 23. Dezember 2020 tritt die Neuregelung bei der Maklerprovision in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Verkäufer von Wohnungen, Doppel-, Reihen- und frei stehenden Einfamilienhäusern an der Maklercourtage beteiligen. Was in einigen Bundesländern – darunter Bayern – schon üblich war, gilt nun bundesweit. Was bedeutet diese Gesetzesänderung für Makler, Käufer und vor allem für die Verkäufer?