Betriebskostenabrechnung: Darauf müssen Vermieter achten
● Nicht selten schleichen sich bei der Aufstellung der Betriebskostenabrechnung Fehler ein ● Eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens ein Jahr nach dem Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen ● Eine formal inkorrekte Abrechnung ist – auch wenn sie fristgerecht eingereicht wurde – unwirksam