Reform der Grundsteuer: Was bedeutet das für Eigentümer, Vermieter und Mieter?
● Grundstückseigentümer werden voraussichtlich Ende März 2022 dazu aufgefordert, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben – als Stichtag wird dabei der 1. Januar 2022 betrachtet ● Als Teil der Grundsteuerreform wurde ein sogenanntes Bundesmodell erstellt, welches von der Mehrheit der Bundesländer umgesetzt wird ● In Einzelfällen kann sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ändern, da die derzeitigen Werte zum 1. Januar 2025 angepasst werden