ESG bei Immobilienfonds – MiFID-Novelle bringt Hürden für Vertrieb
- Ab August treten die MiFID-Nachhaltigkeitsregelungen in Kraft - Diese fordern vom Vertrieb die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz der Anleger - Die MiFID-Regelungen sind nicht mit Taxonomie und Offenlegungsverordnung harmonisiert - Fondsanbieter müssen dem Vertrieb weitere Informationen für ESG-Fonds bereitstellen