Klimaanlagen für Haus und Wohnung: Was müssen Eigentümer beim Ein- und Anbau beachten
● Das Anbringen einer Klimaanlage an der Hausfassade einer Eigentümergemeinschaft bedeutet eine Veränderung am Gemeinschaftseigentum und setzt damit eine Zustimmung der Eigentümerversammlung voraus ● Das Nachrüsten auf ein komplettes Klimasystem im gesamten Haus ist mit einem großen Aufwand und einigen Kosten verbunden ● Monoblock-Klimageräte sind eine praktikable Alternative zu den fest installierten Split-Klimageräten – für Eigentümer und Mieter