BMWi legt Referentenentwurf zur Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter vor
Verbraucherschutz für Wohnungseigentümer wird erhöht Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat gestern einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vorlegt. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt den Entwurf grundsätzlich, weil damit Verbraucherschutz und Qualifikation in der Wohnungsverwaltung erhöht werden. Als Spitzenverband hat der DDIV sich seit langem für Mindeststandards in der Immobilienverwaltung eingesetzt, da die Anforderungen an die Tätigkeit in den letzten Jahren signifikant gestiegen sind. Daher werden in § 34 c der Gewerbeordnung entsprechende Zugangsvoraussetzungen erlassen. Diese betreffen ausschließlich gewerbliche WEG-Verwalter. Die Detailregelungen sind nachfolgend in der Makler- und Bauträgerverordnung verankert. Der DDIV geht davon aus, dass diese Regelung zum 1. Januar 2016 in Kraft tritt. Nach einer Übergangsphase von neun Monaten, haben gewerbliche Verwalter sechs Monate Zeit, sich von einer IHK-Sachkundeprüfung befreien zu lassen.
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