Das andere Bestellerprinzip: Haftungsrisiken bei Immobilienvertrieb und Maklerauftrag

In Sachen Maklergeschäft wird derzeit vor allem über das neue sog. Bestellerprinzip diskutiert: “Wer bestellt, der bezahlt.” Gilt aber auch der Grundsatz: “Wer bestellt, der haftet”? Beauftragt ein Immobilieneigentümer einen Makler oder sonst einen Vermittler mit der Vermarktung, der Vermittlung bzw. dem Vertrieb von Immobilien, so können sich besondere Haftungsrisiken ergeben, die unter dem Gesichtspunkt des Haftungsmanagements einer Steuerung durch den Eigentümer bedürfen. Hierzu zwei Gesichtspunkte:

21.09.2015
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