Das neue Recht auf Widerruf gilt auch für Kunden von Immobilienmaklern

Viele Geschäfte werden heute im Internet abgewickelt. Das trifft besonders auf den Kauf von Waren zu, die man gut verschicken und zurückgeben kann: Bücher, Musik, Schuhe, Geräte, Geschenke ... Das neue Widerrufsrecht betrifft aber auch Immobilienmakler, die für ihre Dienstleistung auf den Immobilienportalen werben. Das Problem: Die Maklerleistung kann der Kunde nicht zurückgeben, weil der abgeschlossene Miet- oder Kaufvertrag ja bestehen bleibt.

11.08.2014
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