Kolumnen

DDR 2.0 – Zur Berliner Vergesellschaftungsdebatte

Berlin, 30.03.2026
Prof. Dr. Thomas Herr

Im März 2026 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit von CDU (!) und SPD ein Vergesellschaftungsrahmengesetz beschlossen, fast fünf Jahre nachdem im September 2021 eine Mehrheit der Berlinerinnen und Berliner einen Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ (DWE) zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände unterstützt hat. Das Gesetz soll 24 Monate nach Verkündung in Kraft treten, um zuvor eine verfassungsgerichtliche Klärung zu ermöglichen. Damit wird die eigentliche Entscheidung in die nächste Berliner Legislaturperiode verschoben.

Politisch mag das siebenjährige Auf-die-lange-Bank-Schieben geschickt erscheinen: der Wählerauftrag wird angenommen, ohne ihn umzusetzen. Parallel produziert man aber genau das, was der Wohnungsmarkt am wenigsten braucht: Unsicherheit, die sofort wirkt. Das Gesetz und die laufende Debatte signalisieren nationalem und internationalem Kapital, das Eigentum politisch disponibel ist und regulatorische Risiken zunehmen. Die Reaktion folgt betriebswirtschaftlicher Logik: Projekte werden gestrichen oder verschoben, Investitionen zurückgehalten, Risikoaufschläge steigen. Der Effekt endet nicht an der Berliner Landesgrenze, sondern wirkt in den gesamten deutschen Wohnungsmarkt hinein.

Dabei haben die Initiatoren des Volksentscheides absolut mehrheitsfähige Ziele wie die dauerhafte Senkung der Mieten, die Sicherung bezahlbaren Wohnraums und die Beendigung der Spekulation mit Wohnungen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob diese Ziele mit dem Mittel der Vergesellschaftung tatsächlich erreicht werden können.

Modellrechnungen zeigen einen klaren Zielkonflikt: Je niedriger die Entschädigung, desto eher lassen sich Mieten senken – aber desto höher wird das rechtliche Risiko. Je näher die Entschädigung am Verkehrswert liegt, desto stabiler ist das Konstrukt – aber desto höher müssen die Mieten sein oder desto stärker wird der Haushalt belastet.

Mit anderen Worten: „Mieten runter“ und „verkehrswertnah entschädigen“ schließen sich weitgehend aus. Vergesellschaftung verschiebt Eigentum, aber sie erzeugt keine einzige zusätzliche Wohnung. Das Grundproblem – zu wenig Angebot – bleibt bestehen.

Wenn die Mehrheit der Berliner schon das gescheiterte sozialistische Projekt wieder aufleben lassen möchte, sollte sie sich statt mit der Vergesellschaftung besser mit einem anderen Aspekt des historischen Vorbildes befassen.

1973 beschloss die SED ihr Wohnungsbauprogramm mit dem Ziel, die Wohnungsfrage in der DDR bis 1990 als soziales Problem zu lösen. Das Ergebnis: rund zwei Millionen neu gebaute Wohnungen bis 1989, etwa 125.000 pro Jahr. Hochgerechnet auf das vereinigte Deutschland entspricht das einer Bauleistung von rund 600.000 Wohnungen jährlich. Dagegen wirkt das Ziel der früheren Ampelkoalition von 400.000 Wohnungen pro Jahr unambitioniert, und selbst diese Zahl wurde deutlich verfehlt.

Das DDR-Programm war kein perfektes Modell. Es wurde autoritär verordnet, führte zu monotonen Großsiedlungen, funktionaler Trennung der Stadt und erheblichem Verfall der Altbausubstanz in den Stadtzentren. Marzahn und Hellersdorf sind bis heute sichtbare Ergebnisse der Strategie. Dennoch: es wurde in einem Umfang gebaut, der das Wohnproblem tatsächlich adressierte.

Heute hingegen diskutiert Berlin über Eigentumsfragen, während die Bauleistung einbricht. Die politischen Zielzahlen werden verfehlt, die Verfahren dauern zu lange, die Kosten steigen. Statt Angebot zu schaffen, wird über Verteilung gestritten.

Dabei liegt die Alternative auf der Hand: mehr Bauland, schnellere Genehmigungen, seriell-modulare Bauweisen, höhere Dichte, konsequente Aktivierung von Flächen. Kurz: bauen in relevanten Größenordnungen, gerne mit starker staatlicher Unterstützung und durch gemeinwohlorientierte Akteure.

Genau in diese Richtung haben SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil sowie Bundesbauministerin Verena Hubertz vor wenigen Tagen argumentiert. Der Bund könne bislang keinen großflächig bezahlbaren Wohnraum bauen und will das ändern. Mit einer Bundeswohnungsbaugesellschaft soll der Staat zum „kraftvollen Akteur“ auf dem Wohnungsmarkt werden. Ob es dazu einer weiteren staatlichen Gesellschaft bedarf, darüber kann man streiten, schließlich gibt es die BImA. Doch alle Ansätze, mehr Wohnraum zu schaffen sind zielführender als die Berliner Vergesellschaftungspläne.

Wenn der Neubau auch nur annähernd in die Dimensionen käme, die historisch möglich waren, würden sich die Enteignungsfantasien vermutlich von selbst erledigen. Ein entspannter Markt braucht keine radikalen Eingriffe. Nicht die Eigentumsordnung entscheidet, sondern die Produktionsleistung.

Dem Ruf nach „DDR 2.0“, sollten wir nicht durch eine Übernahme der Ideologie entsprechen, sondern durch Orientierung an der Konsequenz im Handeln bei konsequenter Vermeidung der damaligen Konstruktions- und Ausführungsfehler: keine Gleichmacherei, kein monotoner Städtebau, keine Vernachlässigung der Stadtkerne, keine Entscheidungen zulasten gewachsener Bestände und Eigentumsverhältnisse.

Letztlich ist die Wahrheit einfach – Vergesellschaftung verteilt den Mangel. Bauen beseitigt ihn.