Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen
Bundesregierung hat EU-Klimaschutzrecht unzureichend umgesetzt – Oberlandesgericht Bamberg bestätigt Maklerhaftung nach Energieeinsparverordnung – Deutsche Umwelthilfe wird korrekte Energieverbrauchsinformationen bei Werbung von Immobilienmaklern genau überwachen