Eigentümerversammlung: Was müssen Wohnungseigentümer beachten?

● Die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung beträgt drei Wochen, wobei die Einladung neben den Kontaktdaten der Eigentümer, des Verwalters sowie der Wohnungseigentümergemeinschaft auch die Veranstaltungsdetails sowie die Tagesordnung beinhalten muss ● Meist wird die Eigentümerversammlung vom WEG-Verwalter abgehalten, der die Anwesenheit der Eigentümer prüft und durch die Tagesordnung führt ● Die Beschlussfähigkeit ist gegeben, sobald ein stimmberechtigter Wohnungseigentümer anwesend ist, dabei wird zumeist via Kopfprinzip abgestimmt ● Der WEG-Verwalter muss alle Beschlüsse binnen drei Wochen protokollieren und allen Eigentümern Einsicht gewähren

27.02.2023
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Melden Sie sich an, um alle Inhalte uneingeschränkt lesen zu können!
  • Erhalten Sie vollen Zugriff auf Nachrichtenarchive!
  • Profitieren Sie von über 50.000 Nachrichten, Adress- und Kontaktdaten!
  • News und Angebote genau nach Ihrem Geschmack
  • Einblicke in Märkte und Trends
Kostenlos anmelden
Sie haben bereits ein Nutzerkonto bei Konii.de?