Politik

Für „Mischmietverhältnisse“ gilt im Zweifel Wohnraummietrecht – Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte

(dmb) „Das ist eine für Mieter positive Entscheidung. Der Bundesgerichtshof stärkt die Mieterrechte. Bei so genannten Mischmietverhältnissen – einheitliche Mietverhältnisse über Wohn- und Geschäftsräume – gilt, wenn die gewerbliche Nutzung nicht überwiegt, im Zweifel das Wohnraummietrecht. Das bedeutet, der Mieter hat vollen Kündigungsschutz“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 376/13).

09.07.2014
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