GEG tritt in Kraft – für Bauherren ändert sich wenig
Am 1. November tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es enthält künftig alle energetischen Anforderungen, die an Neubauten und bei der Modernisierung von Bestandsgebäuden gestellt werden. Für Bauherren ändert sich vorerst nur wenig – das kann zukünftig zum Problem werden, kritisiert der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).