Geldwäschegesetz – verschärfte Pflichten für Immobilienmakler
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 01.04.2020 „Kann ich bitte Ihren Personalausweis sehen?“ Bei so einer Frage wird so mancher Kunde eines Immobilienmaklers stutzig. Warum sollte dieser seine Identität feststellen wollen? Der Gesetzgeber verpflichtet den Immobiliendienstleister hierzu.