Geldwäschegesetz – verschärfte Pflichten für Immobilienmakler

Pressemitteilung OTTO STÖBEN 01.04.2020 „Kann ich bitte Ihren Personalausweis sehen?“ Bei so einer Frage wird so mancher Kunde eines Immobilienmaklers stutzig. Warum sollte dieser seine Identität feststellen wollen? Der Gesetzgeber verpflichtet den Immobiliendienstleister hierzu.

01.04.2020
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Melden Sie sich an, um alle Inhalte uneingeschränkt lesen zu können!
  • Erhalten Sie vollen Zugriff auf Nachrichtenarchive!
  • Profitieren Sie von über 50.000 Nachrichten, Adress- und Kontaktdaten!
  • News und Angebote genau nach Ihrem Geschmack
  • Einblicke in Märkte und Trends
Kostenlos anmelden
Sie haben bereits ein Nutzerkonto bei Konii.de?