Mietpreisbremse und Bestellerprinzip werden Ziele nicht erreichen

Trotz erheblichen Gegenwinds wurde zum 1. August 2015 auch in Bayern die Mietpreisbremse eingeführt. Das neue Gesetz soll den Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten dämpfen und Mieter vor gravierenden Mietpreissprüngen bewahren. Konnte sich bisher die Miete eines neu geschlossenen Mietvertrags an der aktuellen Marktlage orientieren und entsprechend individuell festgelegt werden, darf der Mietpreis künftig höchstens zehn Prozent über dem Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dadurch soll zum einen der rasante Mietanstieg verhindert werden, zum anderen soll Wohnraum in Ballungsräumen für alle Einkommensgruppen bezahlbar bleiben. Dass das Gesetz langfristig das gewünschte Ziel erreichen wird, halten Branchenexperten für ausgeschlossen.

18.08.2015
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