Neue Gefahren für offene Immobilienfonds
Berlin, 28.07.2014 - Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am vergangenen Montag den Entwurf eines lang erwarteten Anwendungsschreibens vorgelegt, das erläutert, welche Tätigkeiten offenen Investmentvermögen (Fonds) künftig erlaubt sein sollen, um in den Genuss der sog. transparenten Besteuerung für Investmentfonds nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG) zu kommen. Dieses sieht Verschärfungen vor, die offene Immobilienfonds in ihrer Existenz gefährden.