Nordrhein-Westfalen erhöht kurzfristig die Grunderwerbsteuer um 30 Prozent

Lübeck, 01. Dezember 2014: Trotz des weiterhin niedrigen Zinsniveaus verteuert sich der Immobilienerwerb im Saarland und in NRW demnächst noch einmal. In beiden Bundesländern wird die Grunderwerbsteuer zum 1.1.2015 auf 6,5 Prozent angehoben. In NRW entspricht dies einer Erhöhung um 30 Prozent. Laut der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) wird diese Erhöhung vor allem zu Lasten junger Familien und Normalverdiener gehen.

01.12.2014
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