Politik | Wohnimmobilien

Rekordschulden beschlossen – bei wem kommen die Milliarden tatsächlich an?

Kehrtwende in der Finanzpolitik für Wachstum, Klimaschutz und Sicherheit

Berlin, 25.06.2025

Die Bundesregierung hat an diesem Dienstag eine grundlegende Neuausrichtung der deutschen Haushaltspolitik beschlossen: Angesichts sicherheits- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen und eines massiven Investitionsbedarfs verabschiedet das Bundeskabinett den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 sowie die Eckwerte bis 2029 unter dem Leitmotiv „Investieren – reformieren – konsolidieren“. Kern dieser Kehrtwende ist eine beispiellose Neuverschuldung zur Finanzierung strategischer Zukunftsausgaben.

Noch dieses Jahr plant der Bund mit einer Kreditaufnahme von rund 143 Milliarden Euro – darunter 82 Milliarden Euro im Kernhaushalt, 37,2 Milliarden Euro für das neue Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) sowie 24 Milliarden Euro für das Sondervermögen Bundeswehr. Bis 2029 sollen sich die jährlichen Neuschulden auf über 185 Milliarden Euro steigern. Möglich wird diese Maßnahme durch eine neue verfassungsrechtliche Grundlage (Artikel 143h GG). „Die Schulden sollen auf einen historischen Höchststand steigen. Förderpolitik mit der Gießkanne kann nicht der richtige Weg sein. Die Mittel müssen zielgerichtet eingesetzt werden, um Fortschritte beim Klimaschutz im Gebäudebestand zu erzielen“, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV), die Haushaltspläne.

Investitionen auf historischem Höchststand

Allein über das SVIK werden rund 27 Milliarden Euro bereitgestellt: Für „Maßnahmen des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen“ sind 327 Millionen Euro im Wirtschaftsplan des SVIK für 2025 vorgesehen. Diese 327 Millionen Euro beinhalten unter anderem die Programme für Investitionen in Wohnungsbau und Eigentumsförderung, die 2024 mit 155 Millionen Euro aus dem Klima und Transformationsfonds (KTF) finanziert wurden. In 2025 werden nun über den SVIK die Programme „Gewerbe zu Wohnen“, „Eigentum für Familien“, „Jung kauft alt“ sowie der „Klimafreundliche Neubau“ fortgeführt.

Zudem sind für den KTF insgesamt 100 Milliarden Euro bis 2045 eingeplant – davon 36,6 Milliarden Euro bereits in diesem Jahr. Zentrale Investitionsfelder für die Mittel des KTF 2025 sind: Verkehrsinfrastruktur mit rund 11,7 Milliarden Euro, Digitalisierung mit etwa vier Milliarden Euro, Energiekostenentlastung für Verbraucher mit 6,3 Milliarden Euro sowie der Ladeinfrastruktur-Ausbau mit 1,6 Milliarden Euro. Größter Posten: Klimaschutz im Gebäudebereich mit 16,5 Milliarden Euro, davon 15,3 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wie die BEG allerdings aussehen wird ist offen, da sie von einer angekündigten Umgestaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) abhängig ist.

Effizienzproblem bleibt bestehen

Klar ist: Ambitionierte Pläne und die bloße Bereitstellung von Mitteln alleine können nicht ausreichen. In der Vergangenheit konnten bereitgestellte Fördergelder häufig nicht vollständig abgerufen werden. Beim KFT beispielsweise lag die Mittelabflussquote 2023 bei lediglich 56 Prozent. Angekündigt wurde bisher nur, die Förderpolitik vereinfachen zu wollen, Pläne für eine Ausgestaltung fehlen bisher völlig.

Der VDIV mahnt die dringend notwendige Konkretisierung an: „Die Bundesregierung muss künftig einen schnelleren und effizienteren Mitteleinsatz gewährleisten“, so Kaßler. Spätestens nach dem Ende der vorläufigen Haushaltsführung im September muss klar sein, wie die Programme konkret ausgestaltet werden: „Damit diese Milliardeninvestitionen auch wirklich im Gebäudebestand ankommen, braucht es planbare und langfristig ausgerichtete Finanzierungsmaßnahmen für energetische Ertüchtigung und die Etablierung von E-Ladestationen in WEG.“