Politik | Steuern

Schönheitsreparaturen lassen sich steuerlich leichter geltend machen

Bundesfinanzministerium präzisiert steuerliche Behandlung von Gebäudeinvestitionen / Neu sind klare Abgrenzungen zwischen Ausgaben zum Erhalt der Immobilie sowie bei Anschaffung oder Bau / Die Bündelung von Modernisierungsarbeiten kann Steuerlast minimieren

Köln, 18.02.2026
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