Was steht alles im Grundbuch?
● Im Grundbuch sind alle bebauten und unbebauten Grundstücke des jeweiligen Bezirks verzeichnet ● Wer ein Grundstück oder eine Immobilie durch Immobilienkauf, Erbschaft oder Schenkung erworben hat, muss als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden ● Nach Paragraph 12 der Grundbuchordnung ist jedem die Einsicht des Grundbuchs gestattet, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann