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Dass das drängende Thema der investitionshemmenden Zinsschranke nun auf europäischer Ebene angekommen ist, ist ein entscheidender Schritt zur Verbesserung der investitionsfreundlichen Rahmenbedingungen und setzt ein wichtiges, positives Signal für den gesamten Markt. Denn es war nie wirklich nachvollziehbar, warum durch die Zinsschrankenregelung anfallenden Zinsaufwendungen für Bankdarlehen steuerlich nicht vollständig abzugsfähig sein sollten.
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