Photovoltaikanlagen am Balkon: Das sollten Wohnungseigentümer beachten

● Kein Anspruch auf Genehmigung: Das Anbringen einer Solaranlage auf dem Balkon stellt eine bauliche Veränderung am Gebäude dar und bedarf der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft ● Paragraph 20 Absatz 2 des Wohnungseigentümergesetzes beinhaltet zwar bauliche Veränderungen für Ladestationen an der Hauswand, jedoch nicht für die Installation von Solaranlagen ● Es wäre dem Gesetzgeber möglich gewesen, den jetzigen Paragraph 20 Absatz 2 Seite 1 WEG zur Bekämpfung des Klimawandels hinsichtlich Photovoltaik- und Solaranlagen sowie energetischen Dämmungen zu ergänzen – aber noch sind diese Punkte nicht verankert

15.03.2023
Login für den ganzen Artikel
Wenn noch nicht registriert, erstellen Sie sich jetzt Ihren kostenlosen Account, um auf die neusten Nachrichten aus der Immobilienwirtschaft und unser umfassendes Nachrichtenarchiv zuzugreifen.
Inklusive wertvollen Hintergründen, Objektdaten und/ oder Kontaktdetails.
Kostenlos anmelden