Politik | Wohnimmobilien

Bundesregierung ignoriert breite Verbändewarnung – VDIV Deutschland kündigt Widerstand gegen Abschaffung der Weiterbildungspflicht an

Trotz deutlicher Kritik aus nahezu allen Teilen der Immobilienwirtschaft und des Verbraucherschutzes hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) an seiner Absicht fest, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler (§ 34c GewO) zu streichen. Der Gesetzentwurf zum sogenannten Bürokratierückbaugesetz stand heute auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts und wurde dort beschlossen.

Berlin, 06.11.2025

Das Bundesministerium hatte die Verbände zwar um Stellungnahmen gebeten, die gemeinsame und klar ablehnende Rückmeldung einer breiten Allianz aus über zwanzig Organisationen wurde jedoch ignoriert. Dieses Bündnis hatte auf Initiative des VDIV in einem offenen Brief eindringlich vor den Folgen einer solchen Entscheidung gewarnt: vor einem Rückschritt im Verbraucherschutz, vor neuen rechtlichen Unsicherheiten und vor einer Schwächung der Fachkompetenz in einem zentralen Wirtschafts- und Zukunftsbereich, mit steigenden Kosten für den Steuerzahler.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf heute beschlossen. In der Begründung heißt es, die Regierung setze auf „Vertrauen statt Regulierung“ und gehe davon aus, dass sich Verwalterinnen und Verwalter eigenverantwortlich fortbilden werden. Diese Argumentation ist realitätsfern: Es ist illusorisch anzunehmen, dass alle Gewerbetreibenden ohne verpflichtenden Rahmen regelmäßig in ihre fachliche Qualifikation investieren. Zudem ist es widersprüchlich, einerseits auf Eigenverantwortung zu verweisen und zugleich den Weiterbildungsaufwand gezielt reduzieren zu wollen. Die Bundesregierung scheint selbst nicht an die Wirksamkeit ihrer Annahme zu glauben.

Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, betont: „Wer die Weiterbildungspflicht abschafft, öffnet Qualitätsverlust und Fehlentscheidungen Tür und Tor. Die Bundesregierung darf nicht glauben, dass Professionalisierung eine bürokratische Last ist. Gerade in Zeiten von Energiekrise und Klimawende brauchen wir gut qualifizierte Verwaltungen, keine Abwertung ihres Berufsbildes und Verunsicherung beim Verbraucher.“

Die Weiterbildungspflicht sichert Fachwissen in einer Branche, die Billionenwerte treuhänderisch verwaltet und zudem eine Schlüsselrolle bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands spielt. Sie gewährleistet, dass Eigentümergemeinschaften, Mieter und Verbraucher auf rechtssichere, fachkundige Beratung vertrauen können. Ihre Abschaffung wäre ein falsches Signal, auch mit Blick auf die Ziele der Bundesregierung in der Energie- und Klimapolitik.

Der VDIV Deutschland wird sich auch nach diesem Kabinettsbeschluss mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Weiterbildungspflicht erhalten bleibt. „Im Sinne von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern, für die Wohneigentum Teil ihrer Altersvorsorge ist, und im Interesse der Fachkräfte, die Verantwortung für ganze Wohnanlagen tragen, darf dieser Rückschritt nicht Gesetz werden. Wir werden alle politischen und fachlichen Wege nutzen, um das zu verhindern“, so Kaßler weiter.