Politik | Wohnimmobilien

EH55-Plus-Förderung startet am 16. Dezember: Wichtiger Impuls für Wohnungsbau

Berlin, 27.11.2025

Die Bundesregierung hat heute bekanntgegeben, dass die befristete Effizienzhaus-55-Plus-Förderung am 16. Dezember 2025 startet.

„Mit einem Volumen von 800 Millionen Euro setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal für den Wohnungsbau. Mit der befristeten Wiederaufnahme werden bereits geplante Projekte, die bisher auf Eis lagen, wieder realisierbar“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. „Damit die Förderung ihre volle Wirkung entfalten kann, ist jetzt entscheidend, dass es einen attraktiven Zinssatz gibt. Das ist der zentrale Hebel.“

Nach Einschätzung des GdW bietet das Programm erhebliches Potenzial: Allein bei den Mitgliedsunternehmen des Verbands könnten 17.000 bis 20.000 Wohnungen kurzfristig auf den Weg gebracht werden. Bundesweit wären bei einem Zinssatz von einem Prozent sogar bis zu 90.000 Wohnungen möglich.

Aus Sicht des GdW gibt es eine weitere Stellschraube, an der dringend gedreht werden muss: die steuerliche Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b Einkommensteuergesetz. Bislang sind dafür ein Effizienzhaus-40-Standard und das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) vorgeschrieben. Um den Wohnungsbau im EH-55-Standard wirklich voranzubringen, sollte künftig bereits der Effizienzhaus-55-Standard ausreichen. „Der teure EH-40-Standard spielt längst keine Rolle mehr – es ist höchste Zeit, dass der Bund hier nachjustiert“, sagt Gedaschko. Die Sonderabschreibung ist insbesondere für private Investoren relevant und entlastet die Inanspruchnahme der KfW-Förderung.

„Mit der Wiederaufnahme dieser Förderung wird ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst. Viele fertig geplante Projekte erhalten damit eine neue Chance. Das ist ein wichtiges und dringend notwendiges Signal an die Branche und an alle Menschen, die bezahlbaren Wohnraum suchen“, sagt Gedaschko.

Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro als zinsverbilligter KfW-Kredit abgerufen werden. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss eine Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein. Der am Förderstart geltende Zinssatz wird auf den Seiten der KfW veröffentlicht.