ZIA zu aktuellen Baugenehmigungszahlen: Infrastruktur-Zukunftsgesetz als Vorbild für den Wohnungsbau
Das Statistische Bundesamt hat heute die aktuellen Zahlen zu den Baugenehmigungen veröffentlicht. Der erfreuliche Trend der letzten Monate setzt sich fort: Im Oktober wurden insgesamt 19.900 Wohnungen genehmigt. Das entspricht einem Anstieg von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Besonders positiv: Auch bei den für den Wohnungsbau besonders relevanten Mehrfamilienhäusern ist ein Zuwachs zu verzeichnen – 104.100 genehmigte Neubauwohnungen, ein Plus von 13,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
„Die aktuellen Zahlen sind ein gutes Zeichen für die Branche,“ erklärt ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan. „Nach dem Bau-Turbo und der Wiederaufnahme der EH55-Förderung gilt es nun, den Reformkurs konsequent fortzusetzen.“
Reformkurs muss jetzt auch den Wohnungsbau erreichen
Um weitere Erleichterungen im Wohnungsbau zu schaffen, braucht es aus Sicht des ZIA eine zügige Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) sowie eine klare politische Entscheidung für den Gebäudetyp E. Dieser muss zu einem Basisstandard und als ‘neues Normal’ für den Wohnungsbau etabliert werden. Damit ließe sich schnell und verlässlich bezahlbarer Wohnraum schaffen.
Mit dem jüngst im Kabinett beschlossenen Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte zu modernisieren. Viele der dort verankerten Ansätze sind auch für den Wohnungsbau dringend erforderlich. Dazu gehören:
- die Straffung von Gerichtsverfahren durch die Präklusionsregelung und den Wegfall der aufschiebenden Wirkung,
- die Reduzierung der Umweltverträglichkeitsprüfung auf das europarechtliche Mindestmaß,
- die Flexibilisierung der Kompensationsregelungen,
- die vollständige Digitalisierung der Verwaltungsverfahren nach dem Prinzip „digital only“.
„Die im Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehenen Maßnahmen greifen zentrale Forderungen des ZIA auf: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Planungssicherheit,“ betont Özkan. „Diese Regelungen sollten nicht allein für Verkehrsinfrastruktur gelten. Sie müssen auch für den Wohnungsneubau anwendbar sein, da dort oft dieselben Planungs- und Genehmigungshemmnisse bestehen.“
