Bundestag verabschiedet Fondsrisikobegrenzungsgesetzes
Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) begrüßt die gestrige Verabschiedung des Fondsrisikobegrenzungsgesetzes (FRiG) in zweiter und dritter Lesung durch den Deutschen Bundestag. Das Gesetz stellt einen weiteren bedeutenden Schritt zur Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Fondsstandort Deutschland dar und ergänzt damit das Ende Januar beschlossene Standortförderungsgesetz. „Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, um privates Kapital stärker für die Finanzierung von Infrastruktur, Wachstum und Transformationsprojekten in Deutschland zu mobilisieren”, betont ZIA-Präsidentin Iris Schöberl.
Besonders hervorzuheben sei die Einführung EU-weit harmonisierter Regeln für Kreditfonds. „Die neuen Regelungen zu Kreditfonds haben das Potential den deutschen Kapitalmarkt deutlich zu beleben“, so Schöberl. „Gerade in einer Phase, in der Banken bei der Kreditvergabe zunehmend restriktiver agieren, können Kreditfonds einen wichtigen Beitrag leisten, Finanzierungslücken bei Immobilien-, Wohnungs- und Infrastrukturprojekten zu schließen.“ Kreditfonds spielten bislang in Deutschland kaum eine Rolle – die Neuregelungen eröffnen nun die Chance auf einen deutlichen Schub und stärken den Finanzierungsmarkt insgesamt.
Aus Sicht des ZIA enthält das FRiG darüber hinaus positive Anpassungen, die zu einer spürbaren Flexibilisierung des deutschen Investmentrechts führen. Besonders zu begrüßen ist die Einführung des geschlossenen Sondervermögens als neues Fondsvehikel für Publikumsfonds. Sie entspricht einer langjährigen Forderung des Verbandes und verspricht gegenüber der gängigen Investmentgesellschaft eine Reduzierung des administrativen Aufwandes. So sind etwa die Anteile depotfähig und können damit leichter übertragen werden.
Der ZIA bewertet das Gesetz insgesamt als wichtigen Baustein, um Deutschland als attraktiven und wettbewerbsfähigen Fondsstandort im europäischen Vergleich weiter zu stärken.
