Wohnen

GdW begrüßt Modernisierung des Genossenschaftsrechts – weitere Anpassung bei Leitungsautonomie sinnvoll

Berlin – Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts.

Berlin, 16.07.2026

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts. Die vorgesehenen Regelungen stärken die Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform, erleichtern digitale Verfahren und tragen dazu bei, Gründungs- und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Damit werden wichtige Voraussetzungen geschaffen, damit Genossenschaften auch künftig leistungsfähig, modern und zukunftsfest aufgestellt bleiben.

„Genossenschaften stehen für Stabilität, Verantwortung und nachhaltiges Wirtschaften. Gerade bei der Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesellschaft. Es ist daher richtig und wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen“, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW.

Auch bei der Frage der Unternehmensführung enthält der Gesetzentwurf eine wichtige Verbesserung. Während im Referentenentwurf noch vorgesehen war, die Möglichkeit einer satzungsmäßigen Weisungsbindung des Vorstands auf Genossenschaften mit bis zu 1.500 Mitgliedern auszuweiten, sieht der nun vorliegende Regierungsentwurf eine Begrenzung auf 150 Mitglieder vor. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der Vorstand die Genossenschaft grundsätzlich eigenverantwortlich leitet und damit auch unter Governance-Gesichtspunkten klare Verantwortlichkeiten für unternehmerische Entscheidungen bestehen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Gesetzgeber die ursprünglich vorgesehene Grenze deutlich reduziert hat. Die Leitungsautonomie des Vorstands ist ein zentrales Element einer funktionierenden Unternehmensführung und hat sich über Jahrzehnte bewährt“, sagt Ingeborg Esser. Gleichwohl sieht der GdW weiteren Anpassungsbedarf: Die vorgesehene Grenze von 150 Mitgliedern sollte weiter auf 50 Mitglieder abgesenkt werden.

„Eine Grenze von 50 Mitgliedern berücksichtigt die besondere Situation insbesondere genossenschaftlicher Wohnprojekte, in denen Mitglieder und Unternehmensführung häufig eng miteinander verbunden sind. Bei Bestandsgenossenschaften muss hingegen die bewährte Balance zwischen demokratischer Beteiligung der Mitglieder und der eigenverantwortlichen Leitung durch den Vorstand gewahrt bleiben“, so Ingeborg Esser.

Weiterführende Informationen

https://www.gdw.de