Sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt Novelle der Landesbauordnung NRW
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen begrüßt die vom Landtag beschlossene Novelle der Landesbauordnung NRW. Erleichterungen für den Gebäudebestand, die Beschränkung technischer Anforderungen auf das bauordnungsrechtlich erforderliche Maß und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren können dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und Bau- sowie Modernisierungskosten zu reduzieren. Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW […]
Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen begrüßt die vom Landtag beschlossene Novelle der Landesbauordnung NRW. Erleichterungen für den Gebäudebestand, die Beschränkung technischer Anforderungen auf das bauordnungsrechtlich erforderliche Maß und die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren können dazu beitragen, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen und Bau- sowie Modernisierungskosten zu reduzieren.
Alexander Rychter, Verbandsdirektor des VdW Rheinland Westfalen: „Die Novelle schafft mehr Spielraum für Umbau und die Schaffung von Wohnraum. Sie kann helfen, Baukosten zu senken und Verfahren zu beschleunigen. Entscheidend ist nun, dass die Erleichterungen auch in der Praxis ankommen.“
Mit Beschluss vom 15. Juli 2026 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 (BauO NRW) und weiterer Vorschriften verabschiedet. Die neuen Regelungen treten am 1. September 2026 in Kraft.
Dazu erklärt Alexander Rychter, Direktor des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft (VdW) Rheinland Westfalen:
„Mit der Novellierung der Landesbauordnung setzt Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Signal für einfacheres, schnelleres und kosteneffizienteres Bauen. Positiv zu bewerten sind insbesondere die Reduzierung technischer Anforderungen auf das bauordnungsrechtlich erforderliche Maß und die Einführung einer sogenannten Umbauordnung mit Erleichterungen für Umnutzungen, Aufstockungen und Umbauten im Bestand.
Die Neuregelungen bieten das Potenzial, Planungs- und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, Bau- und Modernisierungskosten zu begrenzen und zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbestand zu ermöglichen. Gerade die vorgesehenen Erleichterungen im Gebäudebestand können dazu beitragen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und bislang wirtschaftlich schwer darstellbare Projekte wieder in den Fokus zu rücken.
Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich die Beschränkung der technischen Anforderungen in der praktischen Anwendung und im Zusammenspiel mit dem Zivilrecht auswirkt. Um die angestrebten Kostensenkungen und Vereinfachungen rechtssicher umzusetzen, ist weiterhin eine bundesgesetzliche Regelung zum Gebäudetyp E erforderlich.
Entscheidend wird nun sein, dass die gesetzlichen Neuerungen in der Praxis konsequent und möglichst einheitlich umgesetzt werden. Nur wenn die Anwendung durch die Bauaufsichtsbehörden zu mehr Rechtssicherheit, schnelleren Verfahren und spürbaren Erleichterungen bei Bau-, Modernisierungs- und Umnutzungsvorhaben führt, können die angestrebten Effekte für die Wohnungswirtschaft und die Schaffung von Wohnraum voll ausgeschöpft werden.“
