Vermieter müssen aufpassen – nur noch ganz wenig Zeit für die Betriebskostenabrechnung
Vermieter müssen innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskosten abrechnen. Andernfalls verlieren sie Nachzahlungsansprüche. Um abrechnen zu können, müssen im Mietvertrag die Weichen korrekt gestellt werden. Welche Kosten auf Mieter umlagefähig sind und welche nicht, ist in der Betriebskostenverordnung geregelt