Gutachter ist nicht gleich Gutachter

Für Immobiliengutachter oder Immobiliensachverständige gibt es in Deutschland weder eine eindeutige Begriffsdefinition noch ein Berufsgesetz. Um Gutachter zu werden, braucht man keine Zulassung. Auch das nötige Fachwissen muss nicht zwingend nachgewiesen werden. Insofern darf sich jeder „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ nennen – rechtlich geschützt sind diese Begriffe nicht. Woher wissen Sie aber, ob ein Gutachter oder Sachverständiger tatsächlich das nötige Fachwissen besitzt, um Sie kompetent und umfassend beraten zu können?

19.03.2014
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