Umlage der Kosten für Rauchmelder auf Mieter
Die Umlage der Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist grundsätzlich möglich. Allerdings nur, wenn es bei „sonstige Betriebskosten“ ausdrücklich vereinbart ist.
Die Umlage der Kosten für die Wartung von Rauchwarnmeldern ist grundsätzlich möglich. Allerdings nur, wenn es bei „sonstige Betriebskosten“ ausdrücklich vereinbart ist.
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