Neues BGH-Urteil: Mieter dürfen die Miete wegen Mängeln nur vorübergehend ­zurückbehalten

Jedem Mietverhältnis über Wohnraum liegt ein auf Dauer angelegter Leistungsaustausch zu Grunde: Der Vermieter stellt Wohnraum zur Verfügung, der Mieter zahlt im Gegenzug Miete. Für den Fall, dass eine Vertragspartei ihre Pflicht nicht oder nicht vollständig erfüllt, kann der Mietvertrag gekündigt werden.

15.10.2015
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