Deutsche Umwelthilfe siegt vor Gericht: Auch Makler müssen bei Immobilienanzeigen Energieverbrauchsangaben machen

Bundesregierung hat EU-Klimaschutzrecht unzureichend umgesetzt – Oberlandesgericht Bamberg bestätigt Maklerhaftung nach Energieeinsparverordnung – Deutsche Umwelthilfe wird korrekte Energieverbrauchsinformationen bei Werbung von Immobilienmaklern genau überwachen

22.02.2016
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