Qualitypool schafft Klarheit bei uneinheitlicher Regelung der Zulassungsbehörde

Lübeck, 29. Juni 2016: Die am 21. März 2016 in Kraft getretene EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) wurde extrem spät von der deutschen Legislative umgesetzt. Erst als die Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) am 22. April vom Bundesrat beschlossen wurde, gewannen Baufinanzierungsvermittler mehr Klarheit. Seit Kurzem steht auch fest, welche Behörde in welchem Bundesland für die Erteilung der Gewerbeerlaubnis nach §34i GewO zuständig ist. Weiterhin undurchsichtig, da nicht einheitlich, bleibt der Nachweis der Beratungstätigkeit „Alte Hasen“.

29.06.2016
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