Bestellerprinzip – bei OTTO STÖBEN schon seit 30 Jahren Praxis!

Noch ist es nicht einmal ein Gesetzentwurf, doch allein die Ankündigung von Justizministerin Katarina Barley, nun auch für den Kauf von Immobilien das Bestellerprinzip gesetzlich verankern zu wollen, sorgt für aufgeregte Diskussionen in der Immobilienbranche. Spekuliert wird über die Frage, welche Auswirkungen es haben wird, wenn zukünftig der Verkäufer, eben der Besteller der Maklerleistung, alleine die Kosten dafür trägt. Aus Sicht des Kieler Maklerhauses OTTO STÖBEN wird die Diskussion teilweise mit nicht nachvollziehbaren Argumenten geführt.

07.03.2019
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