Fünf Tipps für Vermieter: Häufige Fehler in Betriebskostenabrechnung vermeiden
• Mieter müssen bis spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Betriebskostenabrechnung erhalten haben • Vermieter können die Nebenkosten nach Wohnfläche, Verbrauch, Wohneinheit oder Personenzahl auf Mieter umlegen • Haben Vermieter etwas vergessen oder falsch berechnet, können sie keine Nachzahlung vom Mieter verlangen