Eigentum verpflichtet – gerade deshalb braucht Deutschland mehr Immobilien-Eigentümer
Pressemitteilung OTTO STÖBEN 16.04.2020 Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert das (Privat-) Eigentum und bestimmt gleichzeitig, dass sein Gebrauch auch dem Wohl der Allgemeinheit dienen soll.