IMMOFINANZ AG verlangt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der S IMMO AG

- Aufhebung des Höchststimmrechts ist eine Angebotsbedingung des angekündigten öffentlichen Übernahmeangebots der IMMOFINANZ an die Aktionäre der S IMMO und soll nun in außerordentlicher Hauptversammlung der S IMMO entschieden werden - Ziel ist die rasche Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die S IMMO-Aktionäre während der Annahmefrist des Übernahmeangebots - Aufhebung des Höchststimmrechts entspricht dem Corporate Governance-Grundsatz “one share-one vote” und ist auch unabhängig vom angekündigten öffentlichen Übernahmeangebot der IMMOFINANZ vorteilhaft für alle Aktionäre der S IMMO

07.04.2021
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