Fondsstandortgesetz bringt offenen Immobilienfonds etwas mehr Flexibilität
- Doppelstöckige Strukturen künftig auch bei Immobilien im Inland möglich - Mehr Flexibilität bei Gesellschafterdarlehen - Fondsfusionen werden einfacher
- Doppelstöckige Strukturen künftig auch bei Immobilien im Inland möglich - Mehr Flexibilität bei Gesellschafterdarlehen - Fondsfusionen werden einfacher
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