Wohnrecht versus Nießbrauch: Worin liegt der Unterschied?
● Beim lebenslangen Wohnrecht kann die berechtigte Person bis zum Lebensende in der Immobilie wohnhaft bleiben ● Beim Nießbrauch darf der Berechtigte die Immobilie nicht nur bewohnen, sondern auch zusätzlich die Nutzungen daraus ziehen ● Der Vorteil des Nießbrauchs liegt darin, dass der Nießbraucher die Immobilie auch vermieten kann, wenn er nicht mehr in der Lage ist, darin zu wohnen – beispielsweise aufgrund hohen Alters